Alle vier Jahre finden Bundestagswahlen in Deutschland statt. Dieses Ereignis nicht zu bemerken, ist fast unmöglich, denn jede Laterne wird mit Wahlplakaten behangen und Wochen vor dem Wahltermin macht man sich schon darüber Gedanken, wie denn das Ergebnis ausfallen wird. Doch das Wahlrecht gilt nur für Bürger – also ab dem 18. Lebensjahr. Es gibt jedoch auch genug unter 18-Jährige, die sich für Politik interessieren und sich auch gerne an ihr beteiligen möchten. Durch die eingeführten Juniorwahlen haben auch Schüler die Möglichkeit zu wählen- wenn auch das Ergebnis nur repräsentativ ist und nicht in die eigentliche Wahl eingeht. Politische Bedeutung haben die Juniorwahlen dennoch: Der Vergleich der Wahlergebnisse zeigt, dass junge Leute anders wählen, also andere Ziele und Absichten haben. Somit wird auch einmal das Augenmerk darauf gelegt, dass es wichtig ist auch junge Leute in der Politik zu haben.
Das Alexander-von-Humboldt- Gymnasium hat den Schülern ebenfalls die Chance gegeben ihre Stimme abzugeben. Jeder ab der 10. Klasse wurde dazu aufgefordert seine eigene Meinung zu vertreten. Genau wie bei der allgemeinen Wahl, konnte jeder zwei Kreuze setzen, für Erststimme und Zweitstimme. Insgesamt wurden an unserer Schule 180 Stimmen für die Wahl eines Direktkandidaten abgegeben und 182 zur Wahl einer Partei. Die genaue Stimmenaufteilung ist in den beiden folgenden Diagrammen dargestellt.