Eltern am Humboldt-Gymnasium

Laut Schulgesetz des Landes Brandenburg haben Eltern unterschiedliche Möglichkeiten, in der Schule mitzuwirken:

 

  1. als Elternsprecher*innen einer Klasse
  2. in der Elternkonferenz
  3. als Schulelternsprecher*in.

 

 

 

1. Klassenelternsprecher*in

Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Elternvertreter*innen einer Klasse sind hauptsächlich für die Belange ihrer Klasse zuständig. So gehört es beispielsweise zu ihren Aufgaben, die Interessen der Elternschaft gegenüber der/s Klassenlehrerin/s und den Fachlehrkräften zu vertreten.

 

2. Elternkonferenz

Die Elternkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Eltern in der Schule. Sie setzt sich aus den Elternsprecherinnen und -sprechern aller Klassen einer Schule zusammen. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule und stellt fünf Mitglieder für die Schulkonferenz.

 

3. Schulelternsprecher*in

Aus der Elternkonferenz wird ein Elternvertreter als Schulelternsprecher*in gewählt. Im Schuljahr 2023/24 ist das Frau Hein.

 

Alle Formen der Mitwirkung haben das Ziel, durch Austausch, Information und Kooperation den Schulalltag für alle Beteiligten zu verbessern.

Sie möchten sich einbringen und uns auch außerhalb der Gremienarbeit unterstützen? Sei es in Form von Firmenbesuchen, die Sie ermöglichen können, dem Angebot einer Arbeitsgemeinschaft, der Unterstützung bei Schulfesten usw. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.