Eltern am Humboldt-Gymnasium
Laut Schulgesetz des Landes Brandenburg haben Eltern unterschiedliche Möglichkeiten, in der Schule mitzuwirken:
- als Elternsprecher einer Klasse
- in der Elternkonferenz
- als Schulelternsprecher/-in
1. Klassenelternsprecher*in
Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Elternvertreter*innen einer Klasse sind hauptsächlich für die Belange ihrer Klasse zuständig. So gehört es beispielsweise zu ihren Aufgaben, die Interessen der Elternschaft gegenüber der/s Klassenlehrerin/s und den Fachlehrkräften zu vertreten.
2. Elternkonferenz
Die Elternkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Eltern in der Schule. Sie setzt sich aus den Elternsprecherinnen und -sprechern aller Klassen einer Schule zusammen. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule und stellt fünf Mitglieder für die Schulkonferenz.
3. Schulelternsprecher/-in
Aus der Elternkonferenz wird ein Elternvertreter als Schulelternsprecher*in gewählt. Im Schuljahr 2023/24 ist das Frau Hein.